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162.621 ORRVGRORTATA CH-BE

Art. 3 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) - Vizepräsidentin oder Vizepräsident

Organe der Gerichtsleitung - Präsidium
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Art. 3 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) · Vizepräsidentin oder Vizepräsident

1. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts vertritt und unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Aufgabenerfüllung.

2. Sie oder er wird im Umfang ihrer oder seiner Leitungsfunktionen von den Aufgaben in der Rechtsprechung entlastet.

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