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Art. 27 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) - Aufgaben

Richterinnen und Richter
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Art. 27 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) · Aufgaben

1. Die Richterinnen und Richter sorgen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtsprechung.

2. Sie erfüllen die ihnen durch die Gesetzgebung übertragenen weiteren Aufgaben, namentlich auf dem Gebiet der Gerichtsverwaltung und der Aufsicht.

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