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Art. 11 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) - Aufgaben

Organe der Gerichtsleitung - Generalsekretariat
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Art. 11 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) · Aufgaben

1. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär organisiert und leitet das Generalsekretariat.

2. Sie oder er unterstützt mit ihren oder seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die übrigen Organe der Gerichtsleitung bei der Aufgabenerfüllung. Sie oder er bereitet die Geschäfte des Präsidiums, des Plenums und der Geschäftsleitung vor und setzt deren Beschlüsse um.

3. Sie oder er ist im Rahmen der Vorgaben der Stabsstelle für Ressourcen der Justizverwaltungsleitung verantwortlich für das Personal, die Personalentwicklung, das Finanz- und Rechnungswesen, die Infrastruktur sowie die Sicherheit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

4. Sie oder er

a erledigt das administrative Tagesgeschäft der übrigen Organe der Gerichtsleitung und führt deren Sekretariat,

b ist verantwortlich für das Protokoll der Sitzungen des Plenums und der Geschäftsleitung,

c koordiniert die Berichterstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit,

d erstellt den Geschäftsbericht des Verwaltungsgerichts,

e erarbeitet die Vernehmlassungen, Mitberichte und Stellungnahmen des Verwaltungsgerichts, soweit gerichtsbetriebliche Belange betroffen sind,

f führt und überwacht Projekte der Verwaltungsgerichtsbarkeit,

g redigiert Kreisschreiben und Weisungen und verantwortet deren Übersetzung und Bekanntmachung,

h koordiniert und besorgt die Kommunikation des Verwaltungsgerichts gegen innen und aussen (Erscheinungsbild, Website, Publikationen usw.),

i unterstützt die Mitglieder des Verwaltungsgerichts bei der fallspezifischen Kommunikation,

k wirkt mit bei der Umsetzung von Massnahmen der administrativen Aufsicht und des Controllings,

l berät die beaufsichtigten Gerichtsbehörden in administrativen Belangen und sorgt für die Koordination und den Informationsfluss,

m führt ein Register über bewilligte Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts,

n ist zuständig für die Informatik und das Bibliothekswesen, unter Beizug und nach Bedarf der Abteilungen,

o ist verantwortlich für die Dokumentation der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit,

p ist verantwortlich für die Aufsicht über das Personal, soweit die Aufsicht nicht von den Abteilungsleitungen wahrgenommen wird,

q erfüllt Sonderaufgaben im Auftrag des Präsidiums, des Plenums und der Geschäftsleitung.

5. Sie oder er kann das Verwaltungsgericht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit in gesamtstaatlichen Gremien und gegenüber Institutionen und Behörden vertreten.

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