Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.621.3 ORRCALFRORCALFCALF CH-BE

Art. 3 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) - Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber

Geschäftsverteilung und Belastungsausgleich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) · Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber

1. Die Geschäfte werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs gleichmässig an die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber unter Berücksichtigung ihres Beschäftigungsgrades und einer allfälligen Entlastung für administrative Aufgaben zugeteilt.

2. Die Richterkonferenz kann beschliessen, die Geschäfte nach Sachgebieten zwischen den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern aufzuteilen; in diesem Fall wacht die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident darüber, dass sich die Geschäftslast gleichmässig auf die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber verteilt. Bei Bedarf nimmt sie oder er, nach Konsultation der übrigen Mitglieder der Abteilung, die notwendigen Entlastungsmassnahmen vor.

3. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident.

← Art. 2 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) Zweck Art. 4 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →