Art. 3 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) - Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
Art. 3 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) · Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
1. Die Geschäfte werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs gleichmässig an die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber unter Berücksichtigung ihres Beschäftigungsgrades und einer allfälligen Entlastung für administrative Aufgaben zugeteilt.
2. Die Richterkonferenz kann beschliessen, die Geschäfte nach Sachgebieten zwischen den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern aufzuteilen; in diesem Fall wacht die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident darüber, dass sich die Geschäftslast gleichmässig auf die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber verteilt. Bei Bedarf nimmt sie oder er, nach Konsultation der übrigen Mitglieder der Abteilung, die notwendigen Entlastungsmassnahmen vor.
3. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident.