Art. 2 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) - Richterinnen und Richter
Art. 2 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der Abteilung für französischsprachige Geschäfte des Verwaltungsgerichts (OrR CALF) · Richterinnen und Richter
Die Geschäfte werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs gleichmässig auf die Richterinnen und Richter unter Berücksichtigung ihres Beschäftigungsgrades und einer allfälligen Entlastung für administrative Aufgaben verteilt.
Die Richterkonferenz kann beschliessen, die Geschäfte zwischen den Richterinnen und Richtern nach Sachgebieten aufzuteilen; in diesem Fall wacht die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident darüber, dass sich die Geschäftslast gleichmässig auf die Richterinnen und Richter verteilt. Bei Bedarf schlägt sie oder er der Richterkonferenz Entlastungsmassnahmen vor.
Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident, insbesondere bei ähnlich gelagerten Fällen oder solchen, die einer Koordination bedürfen.