162.621.2
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CH-BE
Art. 6 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts (OrR VRA) - Unterzeichnung
Art. 6 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts (OrR VRA) · Unterzeichnung
Die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident oder ein präsidierendes Mitglied unterzeichnet zusammen mit der Protokoll führenden Gerichtsschreiberin oder dem Protokoll führenden Gerichtsschreiber die Kammerurteile sowie die in diesen Fällen zu erstattenden Vernehmlassungen in einem bundesrechtlichen Rechtsmittelverfahren.
Die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident unterzeichnet die Stellungnahmen des Verwaltungsgerichts im Rahmen von Meinungsaustauschen.