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162.621.1 ORRSVARORSVASVA CH-BE

Art. 2 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (OrR SVA) - Richterinnen und Richter

Geschäftsverteilung und Belastungsausgleich
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Art. 2 Reglement über die Organisation der Rechtsprechung der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (OrR SVA) · Richterinnen und Richter

1. Die Geschäfte werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs gleichmässig auf die Richterinnen und Richter in Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades und der Entlastung für administrative Aufgaben verteilt.

2. Die Abteilungskonferenz kann Näheres durch Beschluss regeln.

3. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Abteilungspräsidentin oder der Abteilungspräsident.

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