162.511
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CH-BE
Art. 9 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG)
Organisation des Jugendgerichts - Ressourcen
Art. 9 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG)
Die oder der Ressourcenverantwortliche des Regionalgerichts Bern-Mittelland nimmt auch die entsprechenden Aufgaben für das Jugendgericht wahr. Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zwischen der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter des Jugendgerichts und der Geschäftsleitung des Regionalgerichts Bern-Mittelland.