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162.511 GESCHRJGRGTMRPTMJGTM CH-BE

Art. 9 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG)

Organisation des Jugendgerichts - Ressourcen
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Art. 9 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG)

Die oder der Ressourcenverantwortliche des Regionalgerichts Bern-Mittelland nimmt auch die entsprechenden Aufgaben für das Jugendgericht wahr. Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zwischen der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter des Jugendgerichts und der Geschäftsleitung des Regionalgerichts Bern-Mittelland.

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