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162.511 GESCHRJGRGTMRPTMJGTM CH-BE

Art. 22 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG)

Schlussbestimmungen
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Art. 22 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG)

1. Dieses Reglement tritt am 1. September 2013 in Kraft.

2. Es wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.

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