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Art. 14 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG) - Aufgaben

Richterinnen und Richter
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Art. 14 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG) · Aufgaben

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2. Sie erfüllen weitere, ihnen in der Gesetzgebung übertragene Aufgaben, namentlich im Bereich der Gerichtsverwaltung.

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