Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.511 GESCHRJGRGTMRPTMJGTM CH-BE

Art. 11 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG) - Protokolle

Organisation des Jugendgerichts - Unterschrift und Protokolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG) · Protokolle

1. Über die Sitzungen der Richterkonferenz wird ein Protokoll geführt.

← Art. 10 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG) Stellung und Führung Art. 12 Geschäftsreglement des Jugendgerichts (GeschR JG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →