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162.15 ZUWROGRAFFCSZuwRRAff CH-BE

Art. 8 Reglement über die Zuweisung der Laienrichterinnen und Laienrichter und der Fachrichterinnen und Fachrichter auf die Regionalgerichte und die regionalen Schlichtungsbehörden (ZuwR OG) - Inkrafttreten

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Art. 8 Reglement über die Zuweisung der Laienrichterinnen und Laienrichter und der Fachrichterinnen und Fachrichter auf die Regionalgerichte und die regionalen Schlichtungsbehörden (ZuwR OG) · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Es wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.

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