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162.15 ZUWROGRAFFCSZuwRRAff CH-BE

Art. 2 Reglement über die Zuweisung der Laienrichterinnen und Laienrichter und der Fachrichterinnen und Fachrichter auf die Regionalgerichte und die regionalen Schlichtungsbehörden (ZuwR OG) - Aushilfen

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Art. 2 Reglement über die Zuweisung der Laienrichterinnen und Laienrichter und der Fachrichterinnen und Fachrichter auf die Regionalgerichte und die regionalen Schlichtungsbehörden (ZuwR OG) · Aushilfen

Die Geschäftsleitung des Obergerichts beschliesst für einzelne Verfahren oder für einen bestimmten Zeitraum über die Zuteilung von Aushilfen in eine andere Gerichtsregion.

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