Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.14 RGRE CH-BE

Art. 5 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

Protokollführung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

Form und der Inhalt der Protokolle richten sich nach der Prozessgesetzgebung.

Die Protokolle und Entscheide sind von der Protokollführerin oder vom Protokollführer sowie von der Verfahrensleitung zu unterzeichnen. Sie haben einen Vermerk über die Eröffnung sowie die Art der Eröffnung der Verfügungen, Beschlüsse und Urteile zu enthalten.

← Art. 4 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit Stellung Art. 6 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →