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162.14 RGRE CH-BE

Art. 4 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit - Besondere Aufgaben bei den Schlichtungsbehörden

Stellung und Aufgaben
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Art. 4 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit · Besondere Aufgaben bei den Schlichtungsbehörden

1. Den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern der Schlichtungsbehörden obliegt insbesondere die Rechtsberatung in miet-, arbeits- und gleichstellungsrechtlichen Angelegenheiten.

2. Sie können diese Aufgaben an unter ihrer Aufsicht stehende Rechtspraktikantinnen oder Rechtspraktikanten delegieren, sofern dadurch keine Nachteile für die Rechtssuchenden zu erwarten sind.

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