162.14
RGRE
CH-BE
Art. 4 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit - Besondere Aufgaben bei den Schlichtungsbehörden
Stellung und Aufgaben
Art. 4 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit · Besondere Aufgaben bei den Schlichtungsbehörden
1. Den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern der Schlichtungsbehörden obliegt insbesondere die Rechtsberatung in miet-, arbeits- und gleichstellungsrechtlichen Angelegenheiten.
2. Sie können diese Aufgaben an unter ihrer Aufsicht stehende Rechtspraktikantinnen oder Rechtspraktikanten delegieren, sofern dadurch keine Nachteile für die Rechtssuchenden zu erwarten sind.
← Art. 3 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
Stellung
Art. 5 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit →