Art. 3 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit - Aufgaben ausserhalb des Gerichtsverfahrens
Art. 3 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit · Aufgaben ausserhalb des Gerichtsverfahrens
1. Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber können weiter insbesondere bei folgenden Aufgaben mitwirken
a) bei der Anstellung und der fachlichen Betreuung der Rechtspraktikantinnen und -praktikanten,
b) bei der fachlichen Führung des Sekretariatspersonals,
c) beim Unterricht der betrieblichen Branchenkunde für Lernende,
d) bei den Anwaltsprüfungen,
e) bei Bibliotheks- und Informatikaufgaben,
f) bei der Erstellung und Aktualisierung von Textbausteinen,
g) bei der Erstellung und Aktualisierung von Kreisschreiben,
h) bei der Erstellung und Aktualisierung von Bürgerinformationen (z. B. bei Verfahrensabläufen),
i) bei der Aufbereitung von Urteilen zur Publikation im Internet oder in Fachzeitschriften.
2. Weitere Aufgaben, insbesondere der leitenden Gerichtsschreiberinnen und leitenden Gerichtsschreiber, können in einem besonderen Pflichtenheft festgehalten werden.