Art. 2 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit - Aufgaben im Gerichtsverfahren
Art. 2 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit · Aufgaben im Gerichtsverfahren
1. Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, die als solche eingesetzten Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten oder Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre nehmen in Gerichtsverfahren die folgenden Aufgaben wahr
a. die Protokollführung an Einvernahmen, Augenscheinen, Verhandlungen und Beratungen gemäss Artikel 5,
b. die Mitteilung des Urteilsdispositivs gemäss Artikel 6,
c. die Ausfertigung von Auszügen und Mitteilungen gemäss Artikel 7,
d. die Redaktion von Urteilen gemäss Artikel 8.
2. Sie können überdies mitwirken
a. bei der Instruktion der Fälle,
b. bei der Erarbeitung von Referaten und dem Erstellen von schriftlichen Urteilsentwürfen und Entscheiden,
c. bei den rechtshilfeweisen Einvernahmen,
d. bei Kindesanhörungen in familienrechtlichen Verfahren,
e. bei der Erteilung von prozessualen Rechtsauskünften,
f. bei Stellungnahmen und Vernehmlassungen an die nächst höhere Instanz.
3. Vorbehalten sind weitere spezialgesetzlich geregelte Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.