162.14
RGRE
CH-BE
Art. 11 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 11 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
2. Es wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.