162.14
RGRE
CH-BE
Art. 1 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit - Stellung
Stellung und Aufgaben
Art. 1 Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber tätigen Personen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit · Stellung
1. Die Zivil- und Strafgerichtsbehörden verfügen über Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, über Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre sowie über Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten.
2. Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, die über spezifische ausserordentliche Qualifikationen verfügen, können von der Verfahrensleitung wie Gerichtsschreiberinnen oder Gerichtsschreiber eingesetzt werden.
3. Die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten verfügen in der Regel über den Masterabschluss einer Schweizerischen Juristischen Fakultät. Sie können von der Verfahrensleitung wie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber eingesetzt werden.