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162.122 GESCHRWSGRGTPEREGTPEWSGTPE CH-BE

Art. 21 Geschäftsreglement des Wirtschaftsstrafgerichts (GeschR WSG)

Schlussbestimmungen
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Art. 21 Geschäftsreglement des Wirtschaftsstrafgerichts (GeschR WSG)

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Es wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.

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