162.122
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CH-BE
Art. 10 Geschäftsreglement des Wirtschaftsstrafgerichts (GeschR WSG) - Unterschrift
Organisation des Wirtschaftsstrafgerichts - Unterschrift und Protokolle
Art. 10 Geschäftsreglement des Wirtschaftsstrafgerichts (GeschR WSG) · Unterschrift
1. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit der Richterkonferenz fallen, zeichnen die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter sowie ihre oder seine Stellvertretung gemeinsam.
2. Im Übrigen zeichnet die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter alleine. Eine Delegation ist möglich.
3. Vorbehalten bleiben andere anwendbare Bestimmungen.