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Art. 10 Geschäftsreglement des Wirtschaftsstrafgerichts (GeschR WSG) - Unterschrift

Organisation des Wirtschaftsstrafgerichts - Unterschrift und Protokolle
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Art. 10 Geschäftsreglement des Wirtschaftsstrafgerichts (GeschR WSG) · Unterschrift

1. Bei Geschäften, die in die Zuständigkeit der Richterkonferenz fallen, zeichnen die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter sowie ihre oder seine Stellvertretung gemeinsam.

2. Im Übrigen zeichnet die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter alleine. Eine Delegation ist möglich.

3. Vorbehalten bleiben andere anwendbare Bestimmungen.

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