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162.112 CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts

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Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts

1. Die am 1. Januar 1999 beginnende Amtsdauer für einen Teil der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts endet am 31. Dezember 2005.

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