Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.111 CH-BE

Kanton Bern 162.111

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die am 1. Oktober 1986 beginnende neue Amtsdauer für einen Teil der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember 1994.

1. Die laufende Amtsdauer aller andern Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die Amtsdauer zu Ende geht.

1. Die Amtszeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes beginnt künftig am 1. Januar des auf die Erneuerungswahlen folgenden Jahres.

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