162.11
ORROGRORCSROTSROrOGCSTSOrR
CH-BE
Art. 11 Organisationsreglement des Obergerichts (OrR OG) - Aufgaben
Organe der Gerichtsleitung - Erweiterte Geschäftsleitung
Art. 11 Organisationsreglement des Obergerichts (OrR OG) · Aufgaben
1. Die Erweiterte Geschäftsleitung ist das instanzenübergreifende Koordinationsorgan der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
2. Sie sorgt für den Informationsfluss und die Abstimmung der Interessen zwischen dem Obergericht und den unter seiner Aufsicht stehenden Gerichtsbehörden.
3. Sie erarbeitet und diskutiert Grundlagen, auf deren Basis das Obergericht seine Leitungsfunktionen wahrnehmen kann.
4. Sie sorgt für eine einheitliche Geschäftsführung in den Regionen.