161.17
JWBRRFP
CH-BE
Art. 9a Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Juristische Mitarbeiter und Sekretariat
Weiterbildungskommission
Art. 9a Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Juristische Mitarbeiter und Sekretariat
1. Die Kommission kann für Weiterbildungszwecke, insbesondere für Planung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen, eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber oder eine juristische Mitarbeiterin oder einen juristischen Mitarbeiter beiziehen.
2. Für die Organisation der Aus- und Weiterbildung steht der Weiterbildungskommission ein Sekretariat zur Verfügung.
3. Der Aufwand für die Administration der Weiterbildungskommission wird von der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Staatsanwaltschaft anteilsmässig getragen.