161.17
JWBRRFP
CH-BE
Art. 5 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Umsetzung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Umsetzung
1. Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft werden in ihrer Aus- und Weiterbildung insbesondere unterstützt durch
a) die ganze oder teilweise Finanzierung von Kursen und Lehrveranstaltungen Dritter,
b) die Freistellung von der Arbeit.
2. Sie nutzen ferner die Kursangebote des Personalamtes des Kantons sowie der Weiterbildungskommission und besuchen Weiterbildungsveranstaltungen ihrer eigenen Organisationseinheiten.
3. ...