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Art. 4 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Inhalte

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Inhalte

1. Die Aus- und Weiterbildung umfasst namentlich juristisches und nichtjuristisches Fachwissen sowie Methoden- und Selbstkompetenz. Zudem soll sie den Erfahrungsaustausch fördern.

2. Die Aus- und Weiterbildung orientiert sich an den Bedürfnissen der praktischen Berufsausübung.

3. ...

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