161.17
JWBRRFP
CH-BE
Art. 4 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Inhalte
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Inhalte
1. Die Aus- und Weiterbildung umfasst namentlich juristisches und nichtjuristisches Fachwissen sowie Methoden- und Selbstkompetenz. Zudem soll sie den Erfahrungsaustausch fördern.
2. Die Aus- und Weiterbildung orientiert sich an den Bedürfnissen der praktischen Berufsausübung.
3. ...