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Art. 21 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 21 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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