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161.17 JWBRRFP CH-BE

Art. 17 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Berichterstattung

Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Art. 17 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Berichterstattung

1. Die Weiterbildungsverantwortlichen gemäss Artikel 12 bis 16 informieren über ihre Tätigkeit im Rahmen der Berichterstattung.

2. ...

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