161.17
JWBRRFP
CH-BE
Art. 17 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Berichterstattung
Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Art. 17 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Berichterstattung
1. Die Weiterbildungsverantwortlichen gemäss Artikel 12 bis 16 informieren über ihre Tätigkeit im Rahmen der Berichterstattung.
2. ...