161.17
JWBRRFP
CH-BE
Art. 16 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Art. 16 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. Die Geschäftsleitungen der Regionalgerichte und die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der regionalen Schlichtungsbehörden sind für die Weiterbildung der Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre sowie der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Region verantwortlich.
2. Diese sind in der Regel einmal jährlich zu einer obligatorischen Weiterbildungsveranstaltung einzuladen.
3. Die Geschäftsleitungen dieser Behörden können die Veranstaltungen sofern zweckmässig gemeinsam durchführen. Sie sind inhaltlich zu koordinieren.
4. Die Geschäftsleitungen des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts sowie die Generalstaatsanwaltschaft sorgen in ihren Bereichen für ein gleichwertiges Angebot.