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Art. 15 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Fachrichter der Schlichtungsbehörden

Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Art. 15 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Fachrichter der Schlichtungsbehörden

1. Die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der regionalen Schlichtungsbehörden bestimmen eine Person oder Arbeitsgruppe, welche für die Weiterbildung der paritätischen Richterinnen und Richter aller Regionen verantwortlich ist.

2. Diese sind in der Regel einmal jährlich zu einer obligatorischen Weiterbildungsveranstaltung einzuladen.

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