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Art. 14 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Fachrichter der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Art. 14 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Fachrichter der Verwaltungsgerichtsbarkeit

1. Fachrichterinnen und Fachrichtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach Bedarf der betreffenden Gerichtsbehörden eine Weiterbildung angeboten.

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