161.17
JWBRRFP
CH-BE
Art. 13 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Fachrichter des Handelsgerichts und des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts
Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Art. 13 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Fachrichter des Handelsgerichts und des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts
Fachrichterinnen und Fachrichtern des Handelsgerichts und des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts wird nach Bedarf der betreffenden Gerichtsbehörden eine Weiterbildung angeboten.