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Art. 12 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Laien- und Fachrichter der Regionalgerichte

Weiterbildung für Laienrichterinnen und -richter, Fachrichterinnen und -richter, Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, Assistentinnen und Assistenten sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Art. 12 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Laien- und Fachrichter der Regionalgerichte

1. Die Geschäftsleitungen der Regionalgerichte bestimmen eine Person oder Arbeitsgruppe, welche für die Weiterbildung der Laienrichterinnen und Laienrichter sowie der Fachrichterinnen und Fachrichter aller Regionen verantwortlich ist.

2. Laienrichterinnen und Laienrichter sowie Fachrichterinnen und Fachrichter sind in der Regel einmal jährlich zu einer obligatorischen Weiterbildungsveranstaltung einzuladen.

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