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161.17 JWBRRFP CH-BE

Art. 11 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) - Laufbahnplanung und Mitarbeitergespräch

Weiterbildungsaufgaben der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Staatsanwaltschaft
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Art. 11 Reglement über die Aus- und Weiterbildung in den Gerichtsbehörden und in der Staatsanwaltschaft (JWbR) · Laufbahnplanung und Mitarbeitergespräch

Die Personalverantwortlichen und die Linienverantwortlichen von Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft sorgen dafür, dass die Weiterbildung in Laufbahnplanung und Mitarbeitergespräch berücksichtigt wird.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Weiterbildungsangebote hinzuweisen. Absolvierte Weiterbildungen und deren Erfolg sind in der Personalakte festzuhalten und Perspektiven zu thematisieren.

Beim Entscheid über die Unterstützung einer Weiterbildung richten sich Personalverantwortliche nach dem dienstlichen Nutzen und den betrieblichen Bedürfnissen sowie den Interessen, Neigungen und Fähigkeiten der betroffenen Person. Sie achten auf eine ausgeglichene Förderung des Personals.

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