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Art. 19 Personalreglement der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (JPersR) - Inkrafttreten und Publikation

Schlussbestimmungen
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Art. 19 Personalreglement der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (JPersR) · Inkrafttreten und Publikation

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.

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