161.16
JPERSRRPERSJRPERSG
CH-BE
Art. 11 Personalreglement der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (JPersR) - Querschnitts- und Dienstleistungsaufgaben Personalcontrolling
Zuständigkeiten und Aufgaben - Justizverwaltungsleitung
Art. 11 Personalreglement der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (JPersR) · Querschnitts- und Dienstleistungsaufgaben Personalcontrolling
1. Die Stabsstelle für Ressourcen koordiniert das Personalwesen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Sie berät und unterstützt die Justizverwaltungsleitung sowie die Personalverantwortlichen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für das Personalcontrolling.