Art. 10 Personalreglement der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (JPersR) - Strategische Leitlinien, Steuerung und Koordination
Art. 10 Personalreglement der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (JPersR) · Strategische Leitlinien, Steuerung und Koordination
1. Die Justizverwaltungsleitung übt ihre Verantwortung für die strategischen Leitlinien im Personalbereich auf der Grundlage der regierungsrätlichen Personalpolitik aus und nimmt Rücksicht auf die Grundsätze der Selbstverwaltung und Zusammenarbeit der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.
2. Zur Umsetzung der Personalstrategie erfüllt die Justizverwaltungsleitung Steuerungs- und Koordinationsaufgaben, namentlich indem sie
a Massnahmen zur Rekrutierung, Integration und Erhaltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern empfiehlt oder vorgibt,
b für die Ausbildung und Betreuung von Lernenden sowie von Praktikantinnen und Praktikanten die nötigen Ressourcen bereitstellt,
c die interne und die fachübergreifende Weiterbildung fördert und bekannt macht,
d gegebenenfalls das vom Personalamt zur Verfügung gestellte Instrumentarium für die Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche an die Bedürfnisse der Justizbehörden anpasst,
e darauf hinwirkt, dass Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen innerhalb der Justizbehörden nach vergleichbaren und objektiven Massstäben erfolgen,
f für die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft Leitlinien für die Zusammenarbeit mit dem Personalamt erlässt,
g die erforderlichen Massnahmen trifft zur Erreichung der in Artikel 45 Absatz 2 PV festgelegten Ziele bei der Zuteilung von Gehaltsstufen.