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161.13 GSDDLJ CH-BE

Art. 5 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) - Entscheid

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Art. 5 Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) · Entscheid

1. Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröffnen.

2. Vor den Behörden der Gerichtsregion Berner Jura-Seeland, mit Ausnahme der Behörden gemäss Artikel 2 Absatz 1, kann eine Partei im Anschluss an die mündliche Verkündung verlangen, dass die Verfahrensleitung den Entscheid mündlich in der anderen Amtssprache zusammenfasst.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (8)

BK 2023 229 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Public Prosecutor's Denial of Appointed Defense in Minor Offense Case
der Vorinstanz. Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröff- nen und damit in Deutsch (Art. 4 Abs. 4 Bst. a und Art. 5 Abs. 1 GSD). Als be- schuldigte Person hat der Beschwerdeführer allerdings ein Anrecht auf Überset- zung der wichtigsten Verfahr
BK 2023 24 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Company v. Individuals (Defamation and Scope of Indictment)
ren nach derjenigen der Vorinstanz und Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröffnen (Art. 4 Abs. 4 Bst. a und Art. 5 Abs. 1 GSD). Damit war vorliegend die Untersuchung und ist auch das Beschwerdeverfah- ren auf Deutsch zu führen. Eingaben vor Obergeri
BK 2022 385 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Police Officers Acquitted in Assault Case Following Unauthorized Demonstration Altercation
ch derjenigen der Vorinstanz und Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröffnen (Art. 4 Abs. 4 Bst. a und Art. 5 Abs. 1 GSD). Damit war vorliegend die Untersuchung und ist auch das Beschwerdeverfahren auf Deutsch zu führen. Eingaben vor Obergerich
BK 2022 195 · be (art. 5 al. 1 DLJ)
Bern Cantonal Court Upholds Provisional Detention in Aggravated Sexual Assault Case Due to Recidivism Risk
rticulier que cette situation a créé chez le recourant une forte situation de stress et de désorientation. Selon l’art. 5 al. 1 DLJ, les décisions, ordonnances et jugements sont notifiés dans la langue d’instruction. L'art. 68 al. 2 CPP prévoit q
BK 2021 463 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Prosecutor's Office Dismissal Upheld in Negligent Harm Case Against Doctor
en nach derjenigen der Vorinstanz. Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröffnen (Art. 4 Abs. 4 Bst. a und Art. 5 Abs. 1 GSD). Damit ist vorliegend auch das Beschwerdeverfahren auf Deutsch zu führen. Eingaben vor dem Obergericht kön- nen indes
BK 2021 112 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Bern Cantonal Court Dismisses Appeal Against Non-Commencement of Investigation into Officials Regarding Unauthorized Settlement Dispute
nach derjenigen der Vorinstanz und Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröffnen (Art. 4 Abs. 4 Bst. a und Art. 5 Abs. 1 GSD). Wie dem Beschwerdefüh- rer bereits eröffnet worden ist, gilt daher auch im Beschwerdeverfahren das Deut- sche als V
BK 2021 112 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Partial Upholding of Appeal Against Refusal to Prosecute Land Dispute Case
ren nach derjenigen der Vorinstanz und Entscheide sind in der Sprache der Instruktion zu eröffnen (Art. 4 Abs. 4 Bst. a und Art. 5 Abs. 1 GSD). Wie dem Beschwerdeführer bereits eröffnet worden ist, gilt daher auch im Beschwerdeverfahren das Deutsche als Verfa
ZK 2018 278 · be (Art. 5 Abs. 1 GSD)
Claimant's Lack of Legitimation and State's Usucaption Defense Defeats Provisional Measures in Art Dispute
gegner- schaft massgeblich (Art. 40 Abs. 3 lit. b OrG). Der Entscheid ist in der Sprache der Instruktion zu eröffnen (Art. 5 Abs. 1 GSD). Vorliegend wurde das Gesuch in deutscher Sprache eingereicht. Die Gesuchsgeg- nerin ist mehrsprachig (vgl. Art. 5 A