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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 55 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

Gebühren in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten - Verfahren vor der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern
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Art. 55 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

1. Die Gebühren für die Beurteilung von Streitigkeiten durch die Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern betragen

a) bei Beschwerden von Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenkern: 300 bis 2'500 Taxpunkte

b) bei Beschwerden von Motorfahrradlenkerinnen und -lenkern: 250 bis 1'000 Taxpunkte

c) bei Beschwerden von Radfahrerinnen und Radfahrern: 150 bis 500 Taxpunkte

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