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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 54 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

Gebühren in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten - Verfahren vor der Enteignungsschätzungskommission
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Art. 54 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

1. Die Gebühren für die Beurteilung von Streitigkeiten mit Schätzungswert betragen bei einem Schätzungswert von

a) 50 bis 5'000 Franken: 10 bis 200 Taxpunkte

b) 5'000 bis 20'000 Franken: 100 bis 1'000 Taxpunkte

c) 20'000 bis 500'000 Franken: 500 bis 3'000 Taxpunkte

d) 500'000 bis eine Million Franken: 2'000 bis 10'000 Taxpunkte

e) über eine Million Franken: 7'000 bis 20'000 Taxpunkte

2. Die Gebühren für die Beurteilung von Streitigkeiten ohne Schätzungswert betragen 100 bis 600 Taxpunkte.

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