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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 49 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Beschwerden und Revisionsgesuche

Gebühren in Zivilsachen - Entscheide in schiedsgerichtlichen Verfahren
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Art. 49 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Beschwerden und Revisionsgesuche

1. Für Entscheide über Beschwerden und Revisionsgesuche (Art. 356 Abs. 1 Bst. a ZPO) werden erhoben: 500 bis 10'000 Taxpunkte.

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