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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 47 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

Gebühren in Zivilsachen - Entscheide über Revisionsgesuche
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Art. 47 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

1. Für Entscheide über Revisionsgesuche werden erhoben: 200 bis 3'000 Taxpunkte.

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