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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 41 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Scheidungsverfahren

Gebühren in Zivilsachen - Verfahren vor den Regionalgerichten
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Art. 41 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Scheidungsverfahren

1. In Scheidungsverfahren beträgt die Gebühr 600 bis 12'000 Taxpunkte.

2. Absatz 1 gilt auch für Verfahren, in denen nach den Vorschriften der ZPO die Bestimmungen über das Scheidungsverfahren sinngemäss anwendbar sind.

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