Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 38 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Vereinfachtes Verfahren; vermögensrechtliche Streitigkeiten

Gebühren in Zivilsachen - Verfahren vor den Regionalgerichten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (63 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 38 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Vereinfachtes Verfahren; vermögensrechtliche Streitigkeiten

1. Im vereinfachten Verfahren beträgt die Gebühr in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei einem Streitwert von

a) weniger als 10'000 Franken: 300 bis 2'500 Taxpunkte

b) 10'000 bis 30'000 Franken: 900 bis 7'500 Taxpunkte

← Art. 37 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) Grundsatz Art. 39 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →