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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 35 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

Gebühren in Zivilsachen - Verfahren vor den Schlichtungsbehörden
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Art. 35 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)

1. In Schlichtungsverfahren beträgt die Gebühr 100 bis 1'000 Taxpunkte.

2. Rechtsberatungen im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 EG ZSJ sind unentgeltlich.

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