161.12
VKDDFPDCP
CH-BE
Art. 29 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)
Gebühren in Strafsachen - Erläuterung und Berichtigung
Art. 29 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)
1. Für Entscheide, mit denen ein Gesuch um Erläuterung oder Berichtigung abgewiesen wird, können erhoben werden: 100 bis 500 Taxpunkte.
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Grundsatz
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