161.12
VKDDFPDCP
CH-BE
Art. 23 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Unterschreitung der Mindestgebühr
Gebühren in Strafsachen - Verfahren vor den Regionalgerichten und dem Wirtschaftsstrafgericht
Art. 23 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Unterschreitung der Mindestgebühr
1. Die Mindestgebühr nach Artikel 22 kann unterschritten werden
a) bei Erledigung der Hauptsache durch instanzabschliessenden Vor- oder Zwischenentscheid,
b) bei Durchführung eines abgekürzten Verfahrens nach den Artikeln 358 bis 362 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO)[[7]](#enumeration_itemtext_content_fn_2343052_2_7_c),
c) bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden (Art. 363 bis 365 StPO),
d) bei Entscheiden, die im selbstständigen Massnahmeverfahren getroffen wurden (Art. 372 bis 378 StPO).
← Art. 22 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD)
Grundsatz
Art. 24 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) →