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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 23 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Unterschreitung der Mindestgebühr

Gebühren in Strafsachen - Verfahren vor den Regionalgerichten und dem Wirtschaftsstrafgericht
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Art. 23 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Unterschreitung der Mindestgebühr

1. Die Mindestgebühr nach Artikel 22 kann unterschritten werden

a) bei Erledigung der Hauptsache durch instanzabschliessenden Vor- oder Zwischenentscheid,

b) bei Durchführung eines abgekürzten Verfahrens nach den Artikeln 358 bis 362 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO)[[7]](#enumeration_itemtext_content_fn_2343052_2_7_c),

c) bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden (Art. 363 bis 365 StPO),

d) bei Entscheiden, die im selbstständigen Massnahmeverfahren getroffen wurden (Art. 372 bis 378 StPO).

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