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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 17 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Mitwirkung von Revisorinnen oder Revisoren

Gebühren in Strafsachen - Vorverfahren
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Art. 17 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Mitwirkung von Revisorinnen oder Revisoren

1. In Untersuchungen, in denen Revisorinnen oder Revisoren einer kantonalen Staatsanwaltschaft mitwirken, werden höchstens erhoben: 50'000 Taxpunkte.

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