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161.12 VKDDFPDCP CH-BE

Art. 13 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) - Einsicht in abgeschlossene Verfahren

Verwaltungsgebühren
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Art. 13 Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Verfahrenskostendekret, VKD) · Einsicht in abgeschlossene Verfahren

1. Für Beschlüsse, Verfügungen oder Entscheide Taxpunkte über Gesuche um Einsicht in Akten von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren können bei besonderem Aufwand erhoben werden: 20 bis 500 Taxpunkte.

2. Die Erhebung von Gebühren für die Einsichtnahme in eigene Daten richtet sich nach dem Datenschutzgesetz vom 19. Februar 1986 (KDSG).

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

KES 2018 22 · be (Art. 13 Abs. 1 VKD)
Sons' Access to Protected Mother's Case File
Cited in connection with Art. 30 Abs. 2 IG for imposing the administrative fee.